SIE MÖCHTEN EINEN TERMIN VEREINBAREN?
Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Heilmittelverordnung “Maßnahmen der Ergotherapie”. Die gesetzlichen
Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen tragen bei ärztlicher Verordnung, bzw. medizinischer Notwendigkeit, die Kosten der Therapie. Die Behandlung beginnt mit einer vorherigen
Funktionsanalyse und Erhebung der Krankheitsvorgeschichte. Danach wird der individuelle Therapieablauf, unter Berücksichtigung der vom Arzt verordneten Behandlungsziele, festgelegt. Wenn Sie
einen Termin vereinbaren möchten – mit ärztlicher Verordnung gern auch Haus- und Heimbesuche – rufen Sie uns bitte an unter
TELEFON 04149 900 55 13
Wenn Sie uns schreiben möchten, verwenden Sie bitte das Kontaktformular am Ende dieser Seite.