Sie möchten einen Termin vereinbaren?
Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Heilmittelverordnung “Maßnahmen der Ergotherapie”. Die gesetzlichen Krankenkassen
und privaten Krankenversicherungen tragen bei ärztlicher Verordnung, bzw. medizinischer Notwendigkeit, die Kosten der Therapie. Die Behandlung beginnt mit einer vorherigen Funktionsanalyse und
Erhebung der Krankheitsvorgeschichte. Danach wird der individuelle Therapieablauf, unter Berücksichtigung der vom Arzt verordneten Behandlungsziele, festgelegt. Wenn Sie einen Termin vereinbaren
möchten – mit ärztlicher Verordnung gern auch Haus- und Heimbesuche – rufen Sie uns bitte an unter
TELEFON 04149 900 55 13
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